Da du selbstständig tätig bist, muss der Urlaub nicht genehmigt werden. Die Information dient lediglich zur besseren Planung der Ressourcen. Vielen Dank.
Im Zeitraum entfallende Feiertage an Werktagen:
* Voraussichtlich, geschätzt und nicht verbindlich. Bezogen auf eine Vollzeitanstellung (Werktage Montag–Freitag ohne
gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg).